Sigrid Falkenstein: Ein Plädoyer für die Freigabe der Namen von Opfern der NS-„Euthanasie“
Sigrid Falkenstein, Angehörige von Anna Lehnkering, spricht sich deutlich für die Namensnennung aus. Hier ihr Plädoyer:
Das Schicksal meiner Tante wurde jahrzehntelang in der Familie verschwiegen und verdrängt. Wenn ich ihren Namen nicht zufällig auf einer Liste von Opfern der NS-„Euthanasie“ im Internet gefunden hätte, wüsste ich wohl immer noch nicht, dass man Anna 1940 in der Gaskammer von Grafeneck ermordet hat.
Heute weiß ich, welch unvorstellbares Unrecht ihr geschehen ist. Das Totschweigen der Vernichtung ist Teil dieses Unrechts. Dank der – nach deutschem Recht illegalen – Namensliste war es möglich, Annas Schicksal zu recherchieren und ihr einen Platz im Familiengedächtnis zu geben. Indem wir uns an Annas Namen und an ihr Gesicht erinnern, ehren wir sie, und sie erhält wenigstens symbolisch etwas von ihrer Identität und Würde zurück.
Im Laufe der letzten Jahre hatte ich Kontakt mit zahlreichen Menschen, in deren Familien das Thema „Euthanasie“ ebenfalls lange Zeit schamhaft verschwiegen wurde. Nicht wenige empfinden dieses Schweigen als eine Last. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sich Angehörige der zweiten und dritten Generation zunehmend auf Spurensuche begeben und die Lebensgeschichten ihrer ermordeten Verwandten und damit ihre eigene Familiengeschichte aufarbeiten wollen. Nicht selten setzen sie sich damit gegen immer noch existierende Widerstände – auch in ihren Familien – über die jahrzehntelange Tabuisierung des Themas in der Gesellschaft hinweg. Der Umgang mit „Euthanasie“ und Zwangssterilisation ist in einer Vielzahl von Familien bis heute geprägt von Unsicherheit (Ist die Krankheit erblich?), von Scham (Leben mit dem Stigma der „erblichen Minderwertigkeit“) und Schuld (Warum haben wir unsere Angehörigen nicht geschützt? Warum haben wir geschwiegen?).
Die längst überfällige und auch heilsame Aufarbeitung wird den Angehörigen von Euthanasieopfern nicht leichter gemacht, indem die Veröffentlichung der Namen in einer Datenbank – wie sie für die jüdischen Opfer existiert – von offizieller Seite abgelehnt wird. Unbegreiflich – im Jahr 2013 wird mit Bezug auf Datenschutzrichtlinien unter anderem argumentiert, man möge auf die heute lebenden Verwandten Rücksicht nehmen. Rücksicht worauf? Auf eine mögliche psychische – gar erbliche – Erkrankung in der Familie? Eine solche Argumentation knüpft direkt an das eugenische Denken an, das zur Vernichtung der sogenannten Erbkranken führte. Dies bedeutet nicht nur eine fortdauernde Diskriminierung der Opfer, sondern trägt auch zur Stigmatisierung derjenigen bei, die heute von Behinderungen oder psychischen Erkrankungen betroffen sind. Nicht zuletzt werden dadurch die Schwellenängste von Angehörigen erhöht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Eigentlich gibt es in jeder Familie Mitglieder, die auf die eine oder andere Art und Weise gesundheitliche Schwächen haben oder nicht der Norm entsprechen. Die Erblichkeit einer Krankheit ist weder ein Grund zur Scham noch zum Verschweigen. Im Gegenteil – es ist wichtig, viele Geschichten wie die von Anna zu erzählen. Es geht darum, die Opfer der Anonymität zu entreißen, aber auch darum, zum Nachdenken anzuregen über eine Gesellschaft, die Menschen nach ihrem vermeintlichen „Wert“ oder „Unwert“ bemisst. Es könnte dabei helfen, das Stigma der „Erbminderwertigkeit“ zu bekämpfen.
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende der „Euthanasie“-Verbrechen ist es an der Zeit, die Daten der Ermordeten freizugeben und die vorhandenen Totenbücher in den Gedenkstätten online zu stellen. Dies könnte nicht nur die Spurensuche und Aufarbeitung der Familien erleichtern, sondern es wäre gleichzeitig eine Möglichkeit, sich mit diesem Teil unserer Geschichte auseinanderzusetzen und daraus für den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung zu lernen. Denn nur, wenn wir die Mechanismen und Denkmuster verstehen, die zu Ausgrenzung und Stigmatisierung führen, können wir Wiederholungsgefahren entgegenwirken.