Aktion T4

Aktion T4 Die »Euthanasie«-Verbrechen im Nationalsozialismus 1933 bis 1945

Von Dr. Ingo Loose

Während sich eugenische Debatten über die rassisch oder nicht rassisch argumentierende Bestenauslese in zahlreichen Ländern in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts finden lassen und letztlich schon in der Antike, unter anderem in Platons »Der Staat«, greifbar sind (positive Eugenik), sind die hierauf aufbauenden Gewaltverbrechen im Nationalsozialismus hinsichtlich der Zahl der Opfer und hinsichtlich der Radikalität der den Morden zugrunde liegenden Weltanschauung einmalig geblieben. Der Mord an Kranken, Menschen mit Behinderungen und anderen als »rassisch minderwertig« stigmatisierten Opfern im Nationalsozialismus versuchte, seine Legitimation aus der Eugenik abzuleiten, ist aber schon seiner Einmaligkeit wegen nicht allein als eine direkte Folge der eugenischen Bewegung vor 1933 zu interpretieren.

Der Auftakt zum Massenmord

Zwangssterilisierungen und »Kinder-Euthanasie«

Im Folgenden wird der Begriff »Euthanasie« bzw. »Euthanasie« Morde als kollektive Bezeichnung für die nationalsozialistischen Massenverbrechen an Kranken und an Menschen mit Behinderungen verwendet. Die Bezeichnung selbst ist schon wegen seiner Verwendung im Nationalsozialismus hoch problematisch; wenn sie dennoch Verwendung findet, dann aus dem Grunde, weil zahlreiche Tötungsverbrechen durch den (ohnehin erst nach 1945 geprägten) Terminus »Aktion T4« nicht abgedeckt sind, weil namentlich die Krankenmorde im besetzten Ostmittel- und Osteuropa sowie die dezentral organisierten Tötungen nach dem Sommer 1941 wenig oder gar nicht in die institutionelle Zuständigkeit der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 fielen.

Formen der »Ausmerze«, die aus der heutigen Perspektive als Mord an Anstaltsinsassen angesehen werden müssen, finden sich jedoch bereits lange vor 1933, namentlich die so bezeichnete »Hungereuthanasie«, d. h. die systematische Unterernährung von Kranken und Anstaltsinsassen, der allein während des Ersten Weltkrieges ca. 70 000 Menschen zum Opfer fielen.

Als der Jurist Karl Binding und der Mediziner Alfred Hoche 1920 erstmals ihre berüchtigte Schrift »Die Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form« herausgaben, war der Erste Weltkrieg ein wichtiger Ausgangspunkt ihrer Thesen: Sie stellten die Soldaten explizit den Patienten »unserer Idioteninstitute«, gesellschaftlich »Vollwertige« den »Ballastexistenzen« gegenüber und prägten auf diese Weise, vor allem aber mit der Formulierung »Vernichtung lebensunwerten Lebens« einen Sprachgebrauch, den die Nationalsozialisten wenige Jahre später übernahmen. Zwar schlossen Binding und Hoche die Freigabe der Tötung »bei erkennbarem Lebenswillen« aus, befürworteten jedoch eine Regelung, wonach bei Anhörung medizinischer Sachverständiger eine Tötung »unheilbar Blödsinniger« auch ohne deren Einwilligung erlaubt sein sollte.
Das wohl wichtigste Verbindungsstück zwischen der Eugenik und dem nationalsozialistischen Krankenmord sind die Zwangssterilisierungen nach 1933, vor allem das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1933 I, S. 529), in deren Folge bis 1945 schätzungsweise 400 000 Menschen zwangssterilisiert wurden (und mehrere Tausend Menschen an den Folgen des operativen Eingriffes starben). Da in der nationalsozialistischen Weltanschauung Verhaltensweisen wie Straffälligkeit, aber auch »Asozialität«, Alkoholismus und »Arbeitsscheue« als Ausdruck des Erbguts des Einzelnen und zugleich als Abweichung vom rassischen Ideal angesehen wurden, erfolgten zahlreiche Zwangssterilisationen auch an KZ-Häftlingen.

Die »Euthanasie«-Aktion schöpfte ihre Wurzeln aus einem kruden, von den Nationalsozialisten nochmals radikalisierten Sozialdarwinismus, wonach nur der Stärkere überlebe, der Schwächere hingegen zum Untergang verurteilt sei. Die NS-Propaganda hat das Thema »Euthanasie« die gesamten 1930er-Jahre hindurch recht intensiv der Bevölkerung nahezubringen versucht, bis hin zu Aufgaben in Mathematikschulbüchern, bei denen der »Bau einer Irrenanstalt« umzurechnen war in die Anzahl der mit demselben Geld zu errichtenden Wohnhäuser.

Gleichwohl war der Mord an Behinderten bzw. an Menschen mit Eigenschaften, die im nationalsozialistischen Staat als deviant stigmatisiert waren, der Auftakt für ein staatliches Massenverbrechen, aus dem heraus sich sehr schnell und in engem Zusammenhang mit der Diskriminierung während der Jahre nach 1933 auch der Mord an den Juden entwickelte: Der Übergang, der »Zivilisationsbruch«, von Repression und Gewalt zum systematisch organisierten Massenmord begann bei Menschen mit Behinderungen, nicht bei Juden. Dementsprechend ist die »Euthanasie« Aktion ein konstitutives Element in der Entwicklung von den eugenischen Debatten im 19. Jahrhundert zu den Krematorien von Auschwitz-Birkenau.

Auch wenn die Morde im Rahmen der »Euthanasie« üblicherweise mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges in Verbindung gebracht werden, so reichen die konkreten Vorbereitungen zu diesem staatlich organisierten Massenmord doch bis in das Frühjahr 1939 zurück. Die ersten Opfer der nationalsozialistischen Tötung »lebensunwerten Lebens« waren Kinder. Mit der Gründung des »Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden« durch die Kanzlei des Führers wurde im Frühjahr 1939 eine erste Tarnorganisation geschaffen, mit deren Hilfe kurz darauf die sogenannte Kinder-Euthanasie begonnen wurde, die Ermordung von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren mit größtenteils schweren und schwersten Behinderungen. Ähnlich wie kurz darauf wurden bereits hier die zur Tötung infrage kommenden Kinder mittels eines Meldebogens systematisch erfasst. Diese Gruppe der Opfer wurde noch im Sommer desselben Jahres erweitert, als der Reichsinnenminister am 18. August eine Meldepflicht für »missgebildete« Neugeborene einführte. Insgesamt wurden im Rahmen der »Kinder-Euthanasie« in beinahe 40 Kinderfachabteilungen von Krankenhäusern und Anstalten im gesamten Reichsgebiet schätzungsweise mindestens 5000 Kinder und Jugendliche durch die Verabreichung von Medikamenten wie Luminal, Morphin u. a. sowie systematische Unterernährung ermordet.

Der kausale Entstehungszusammenhang der »Kinder-Euthanasie« liegt im Dunkeln. In der Forschung wird wiederholt auf den Fall verwiesen, in dem Eltern 1938 oder 1939 in Leipzig von den Ärzten die Tötung ihres schwerstbehinderten Kindes gefordert hätten, was wiederum an die Kanzlei des Führers für einen Gnadenakt Hitlers weitergeleitet worden sei. Angesichts der zahlreichen Zwangssterilisierungen während der 1930er-Jahre und der damit verbundenen Diskurse über die »Vernichtung unwerten Lebens« bleibt eine monokausale Verengung auf einen (zumal nicht zweifelsfrei identifizierbaren) Patienten problematisch, mehr noch aber der Umstand, dass alle Fakten über den»Leipziger Fall« aus Aussagen von Tätern bzw. Tatbeteiligten vor Gerichten nach 1945 stammen.

Erst im Zuge der Kriegsvorbereitungen im Sommer 1939 hielt Hitler die Gelegenheit für günstig, den Krankenmord, zu dem er sich längst entschlossen hatte, nun wirklich zu beginnen, weil man während des Feldzuges keine Aufmerksamkeit der Bevölkerung mehr befürchtete. Parallel zur »Kinder-Euthanasie« suchte man im August 1939 eine Anzahl von Ärzten aus, denen Reichsleiter Philipp Bouhler und Hitlers Leibarzt Karl Brandt die Durchführung der »Euthanasie« übertrugen.

Im Oktober verfasste Hitler ein Schreiben, das er auf den 1. September 1939 zurückdatierte und das folgenden Wortlaut besaß:
»Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.«

Hitlers »Ermächtigungsschreiben«

Der Beginn der »Aktion T4«

Extern gehostetes Video URL
Gerrit Hohendorf lehrt und forscht am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin an der TU München. Er beschäftigt sich mit der Geschichte der NS-„Euthanasie“ und ihren Konsequenzen für Geschichte und Gegenwart.

Indem das Schreiben auf den Kriegsbeginn datiert wurde, unterstrichen Hitler, Bouhler und Brandt, dass es fortan nicht nur Krieg gegen einen äußeren, sondern auch Krieg gegen einen inneren Feind geben würde: gegen Kranke und Menschen mit Behinderungen. Der rassepolitische und auch kriegswirtschaftliche Aspekt dieses Mordbefehls wurde durch den Begriff des »Gnadentodes« verschleiert, tatsächlich aber ging es um nichts anderes als um die Ermordung von »rassisch Minderwertigen« oder »Ballastexistenzen«.
Allerdings kam es zu keiner offenen Legalisierung etwa in Form einer im Reichsgesetzblatt publizierten Verordnung oder eines Gesetzes. Neben der in diesem Zusammenhang angenommenen Befürchtung Hitlers, ein solcher Schritt könnte vor allem von den Alliierten propagandistisch ausgenutzt werden, ist auch zu bedenken, dass die Kanzlei des Führers auch die Reaktionen der deutschen »Volksgenossen« in dieser Frage nicht sicher vorhersagen konnte – die wachsenden Proteste vor allem 1941 belegen dies (siehe unten).
Unter welcher Geheimhaltung die Aktion durchgeführt wurde, zeigt der handschriftliche Vermerk von Reichsjustizminister Gürtner auf dem einzigen erhalten gebliebenen Exemplar von Hitlers Ermächtigungsschreiben: Erst am 27. August 1940 erhielt Gürtner Kenntnis von Hitlers schriftlicher Billigung der »Euthanasie« Morde.

 

Erste Vergasungen und die Entwicklung der Tötungstechnik

Die von Hitler beauftragten Bouhler und Brandt schufen im Herbst 1939 die organisatorischen Strukturen des Krankenmordes. Federführend war das Hauptamt II der Kanzlei des Führers unter der Leitung von Viktor Brack. Zum Beginn der Krankenmorde stand zunächst die Gründung verschiedener Tarnorganisationen, deren Sitz sich ab Frühjahr 1940 in der Berliner Tiergartenstraße 4 befand und die im allgemeinen Sprachgebrauch unter dem Begriff der »T4-Zentrale« zusammengefasst werden:

  • »Reichsarbeitsgemeinschaft Heil und Pflegeanstalten«, die die Meldebögen bzw. ärztliche Gutachtertätigkeit koordinierte,
  • »Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft«, die die Verlegung der Patienten in die Tötungsanstalten organisierte
  • »Allgemeine Stiftung für Anstaltswesen«, die das gesamte Personalwesen der Beteiligten verwaltete,
  • »Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten«, die die gesamte finanzielle Abrechnung mit den Anstalten abwickelte.

Allerdings waren noch weitere Institutionen beteiligt, so etwa das Reichsinnenministerium mit der vom Reichsärzteführer Leonardo Conti geleiteten Abteilung IV sowie das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), dessen Abteilung »Kriminaltechnisches Institut« (KTI) mit der Suche nach einem geeigneten Tötungsmittel beauftragt wurde. Es war dies die Abteilung, die später auch die mobilen Gaswagen zur Ermordung von Juden in der besetzten Sowjetunion sowie im Vernichtungslager Kulmhof am Ner konstruierte.

Schon Ende 1939 wurde an alle infrage kommenden Pflegeheime und Anstalten im Deutschen Reich ein Meldebogen verteilt, der nach der Krankengeschichte, der Aufenthaltsdauer, der Arbeitsfähigkeit und ggf. den Heilungsaussichten eines jeden Patienten fragte. Die derart angeschriebenen Anstalten hatten keine Kenntnisse von dem eigentlichen Ziel der Meldebögen, die von drei – in Zweifelsfällen von vier – ärztlichen Gutachtern beurteilt wurden. Die Gutachter entschieden nur auf dieser Grundlage mittels eines Plus oder Minuszeichens auf dem Meldebogen über den weiteren Anstaltsaufenthalt oder die Ermordung Zehntausender Menschen. Die zur Tötung bestimmten Kranken wurden darauf über Zwischenstationen in die Tötungsanstalten gebracht und dort in der Regel binnen kürzester Zeit ermordet.

Im Alten Zuchthaus in Brandenburg an der Havel wurde Anfang 1940 ausgewählten Ärzten eine Vergasung von zum »Gnadentod« selektierten Patienten, daneben auch die Tötung mittels letal wirkender Injektionen von Skopolamin u. a., vorgeführt. Eine Entscheidung über die zweckmäßigste Tötungsart dürfte in Brandenburg nicht mehr angestanden haben, denn die ersten Experimente mit Giftgas hatten im besetzten Polen bereits Wochen zuvor stattgefunden (siehe unten).
Für die »Kinder-Euthanasie« gilt ebenso wie für die »Euthanasie« Morde an Erwachsenen festzuhalten, dass an allen Stationen erst der Selektion, dann der Deportation und anschließend der Ermordung stets Ärzte die Verantwortung trugen. Bei der Suche nach den Tätermotiven in der Holocaustforschung wird allgemein von einer Entgrenzung der Morde ausgegangen, d.h. die Einsatzgruppen ermordeten im Sommer 1941 in der besetzten Sowjetunion zunächst Männer, später dann Frauen und Kinder. Demgegenüber gilt für die »Euthanasie« Morde festzuhalten, dass Ärzte die Täter und Kinder die ersten Opfer dieses Massenmordes wurden.

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Seite: Aktion T4, Foto Abtransport Bus Liebenau
Abtransport von Patienten der Anstalt Liebenau, 2.10.1940. Links prüfen der Arzt der Anstalt und seine Sekretärin (die Ordensschwester) anhand einer Liste die Identität der beiden vor ihnen stehenden Männer. Rechts bringt ein Angehöriger des Transportpersonals einen Stempelabdruck auf den Unterarm eines vor ihm stehenden Mannes. Foto des Anstaltspfarrers Alois Dangelmaier. Mit freundlicher Genehmigung der Stiftung Liebenau.

Bis Ende August 1941, als die Vergasungen im engeren Sinne eingestellt wurden, das Morden jedoch auf andere Weise, namentlich durch Unterernährung oder durch Gabe tödlich wirkender Injektionen von Skopolamin oder Morphin fortgesetzt wurde, waren in den genannten sechs Tötungsanstalten insgesamt über 70 000 Patienten aus zahllosen medizinischen und karitativen Einrichtungen im gesamten Deutschen Reich vergast worden:
Den Angehörigen wurden von den in den Tötungsanstalten eingerichteten Standesämtern Todesurkunden mit fiktiven Todesursachen zugeschickt, oftmals mit der Information, dass die »Verstorbenen« unverzüglich hätten eingeäschert werden müssen.

Auch wenn die Behandlung jüdischer Patienten zunächst den selben Selektionskriterien wie bei nicht jüdischen Kranken folgte, so lassen dennoch die Daten von Verlegung und Ermordung vermuten, dass im Falle jüdischer Patienten Heilungschancen und Arbeitsfähigkeit eine geringere Rolle dabei spielten, von der Vergasung in einer der Tötungsanstalten verschont zu bleiben. Im April 1940 jedoch wurden die Gesundheitsämter von der Gesundheitsabteilung des Reichsinnenministeriums angewiesen, sämtliche jüdischen Patienten nun systematisch zu erfassen und den Tötungsanstalten zuzuführen, in denen diese dann ab Juni 1940 vergast wurden. Den Familienangehörigen wurde schriftlich mitgeteilt, ihre Verwandten seien in die Anstalt Cholm im Distrikt Lublin im Generalgouvernement verlegt worden (siehe dazu unten).

Der Mordbetrieb in den sechs Tötungsanstalten des Reiches

Die »Euthanasie« Morde brachten der nationalsozialistischen Führung um Hitler eine ganze Reihe von Erfahrungen: Erstens war es möglich, die deutsche Bevölkerung von einem wenn auch in aller Diskretion und Geheimhaltung durchgeführten Verbrechen weitgehend fernzuhalten. In den 1930er-Jahren dürfte die Geheimhaltungsfrage Hitler von einer Entscheidung noch abgehalten haben, aber mit Kriegsbeginn waren solche Erwägungen nicht mehr aktuell. Zweitens stellte es sich heraus, dass sowohl das medizinische als auch das Pflegepersonal bereit waren und keine Skrupel zeigten, wenn es an die Ermordung wehrloser Menschen – Männer, Frauen und Kinder – ging. Drittens mutierte bereits in der »Euthanasie« Massenmord ein Stück weit zu einer technischen Frage. Gewissermaßen begann man zu experimentieren, wie man Menschen am besten, das heißt am schnellsten zu Tode befördern könnte. Es ist dies ein Grund dafür, weshalb sich das Personal der »Aktion T4« zum Teil in den Vernichtungslagern der »Aktion Reinhard« wiederfinden lassen. Und viertens ist es in der »Euthanasie«-Aktion bereits angelegt, Mord für ein probates Mittel zu halten, soziale oder wirtschaftliche Probleme zu lösen, wie sich an der jahrelangen NS-Propaganda über Behinderte als »nutzlose Esser« ablesen lässt. Es ist dies auch eine Argumentationslinie, wie man sie auch bei der Entscheidungsfindung zum Holocaust wiederfinden kann.

Der »Aktion T4« kommt schließlich noch in einer weiteren Hinsicht eine Schlüsselstellung zu: Das zitierte und von Hitler unterzeichnete Dokument stellt die einzige direkte Verbindung zwischen Hitlers Unterschrift und einem Massenmord her und steht schon von daher im Zentrum der Diskussion um zentrale Befehlshierarchien im Nationalsozialismus und den geschriebenen bzw. ungeschriebenen Befehl Hitlers über die Ermordung der europäischen Juden.

Insgesamt wurden in sechs Anstalten Patienten durch das Giftgas Kohlenmonoxid in eigens hierfür eingerichteten Gaskammern ermordet: in Brandenburg an der Havel, Hadamar bei Limburg, Grafeneck, Sonnenstein/Pirna, Hartheim bei Linz und Bernburg an der Saale. Nicht in allen sechs Anstalten wurden zeitgleich Patienten umgebracht, vielmehr wurde die Anstalt Brandenburg im September 1940 von Bernburg, Grafeneck Ende 1940 von Hadamar abgelöst. In den folgenden Zeiträumen wurden in den einzelnen Anstalten Kranke und Behinderte getötet.

Die Krankenmorde in den besetzten oder annektierten Gebieten Polens und der Sowjetunion

Zeitgleich, aber unabhängig von der zentralen Koordination der Krankenmorde im Deutschen Reich, kam es in den annektierten Territorien Polens, namentlich in den Reichsgauen Danzig-Westpreußen und Wartheland sowie im Regierungsbezirk Zichenau zum Mord an dortigen Anstaltsinsassen, der auf die Initiative der regionalen Gauleiter zurückzuführen ist und bei dessen Durchführung in erster Linie SS- und Polizeieinheiten sowie solche des Volksdeutschen Selbstschutzes zuständig waren. Allerdings kam es auch im Altreich zu Eigeninitiativen der regionalen Parteielite, die nun die Möglichkeiten erkannte, sich ihrer Kranken und Behinderten zu entledigen. Pommerns Gauleiter Franz Schwede-Coburg beispielsweise ergriff bei Kriegsbeginn die Gelegenheit und ließ Anstaltsinsassen aus seinem Gau in die benachbarten besetzten Gebiete Polens deportieren und dort erschießen, um die frei gewordenen Anstalten zu Kasernen der Waffen-SS umwandeln zu können. Ähnliche Deportationen von Anstaltsinsassen in das besetzte Polen und ihre dortige Erschießung in Wäldern, namentlich durch den Wachsturmbann Eimann und das Einsatzkommando VI, erfolgten noch im September 1939 und hatten zwar dieselben Opfer, jedoch noch keine organisatorischen Verbindungen zur Planungszentrale in der Tiergartenstraße.

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Seite: Aktion T4, Foto: Herbert Lange
Herbert Lange Quelle: Bundesarchiv.

Als die stationären Vergasungen in Posen im Dezember eingestellt wurden, war das zuständige Sonderkommando unter dem Kommando von Kriminalkommissar Herbert Lange, dem späteren ersten Kommandeur des Vernichtungslagers Kulmhof am Ner (Reichsgau Wartheland), in Zusammenarbeit mit dem Kriminaltechnischen Institut in Berlin bereits einen Schritt weiter gegangen und brachte dann im Januar 1940 einen Gaswagen, d. h. erstmals eine mobile Gaskammer, zum Einsatz. Das Sonderkommando Lange ermordete in Gaswagen mehrere Tausend Anstaltsinsassen im Warthegau, Danzig-Westpreußen, Ostpreußen sowie im Regierungsbezirk Zichenau.
 

Im Oktober 1939 wurde in Posen im ehemals preußischen Fort VII, das nach dem Überfall auf Polen in eine SS-Haftstätte umgewandelt worden war, erstmals die Vergasung von Menschen mit Kohlenmonoxid ausprobiert. Es waren dies nicht die ersten Patientenmorde, aber die ersten mittels Giftgas. Die Posener Experimente dürften vermutlich mit dazu geführt haben, dass man sich für die »Euthanasie« Aktion dann für den Einsatz von Gaskammern und (für die erste Phase) gegen Giftinjektionen entschied.
Die Vergasungen im Posener Fort VII wurden im November 1939 wieder aufgenommen; ihnen fiel nun auch eine größere Zahl von Patienten zum Opfer, namentlich aus den Anstalten Owińska und Dziekanka (Tiegenhof).

Während die »Euthanasie-Aktion« im »Altreich« nicht unbemerkt blieb, verlief der Massenmord an wartheländischen Anstaltsinsassen praktisch reibungslos. Es dürfte dies auch ein Faktor gewesen sein, als Gauleiter Arthur Greiser im Sommer 1941 in Berlin die Erlaubnis erwirkte, zunächst 100 000 »arbeitsunfähige« Juden im Warthegau umbringen zu lassen: Am 8. Dezember 1941 begann der Massenmord im ersten stationären Vernichtungslager Kulmhof(poln. Chełmno) mit drei Gaswagen, in denen die Opfer mit Auspuffabgasen getötet wurden – im Warthegau hatten die Mörder des Sonderkommandos Lange mit dieser Tötungsmethode bereits eineinhalb Jahre Erfahrung.

So notierte der Breslauer Historiker Willy Cohn am 1. April 1941 in sein Tagebuch:
»Auf der Bank aber auch einen sehr traurigen Eindruck gehabt. Ich sah gerade, wie ein älterer Jude eine Rechnung der Irrenanstalt Chelm bei Lublin bezahlte. Das ist die Anstalt, von der erzählt wird, daß man dort alle jüdischen Geisteskranken umbringt. Ich fragte ihn voll Mitgefühl, ob er für jemanden bezahlt, der hoffentlich noch am Leben ist; worauf er sagte, seine Frau lebe jedenfalls nicht mehr. […] Es ist grausig, wie man mit den kranken Menschen verfährt. Auch ein früherer Schüler von mir […] ist dort an ›Kreislaufschwäche‹ gestorben; man schickt dann einfach Todesanzeigen mit solchen Diagnosen. Die Nachricht hatte mich so mitgenommen, daß ich mich dann in der Straßenbahn ein Stück verfahren habe.«

Wie bereits erwähnt, war den Angehörigen jüdischer Anstaltsbewohner mitgeteilt worden, ihre Verwandten seien in die Anstalt Cholm im Generalgouvernement verlegt worden. In der Tat hatte es dort in der Zwischenkriegszeit eine Pflegeanstalt gegeben. Auch in diesem Falle verbreiteten sich bald Gerüchte, die die Ermordung der Kranken vermuteten, die Wahrheit jedoch, dass die jüdischen Patienten gar nicht verlegt, sondern noch im Reich getötet worden waren, verkannte.

Zweifelsfrei besaß auch die sog. Irrenanstalt Cholm die Funktion, die Morde in den Tötungsanstalten der »Euthanasie« zu verschleiern. Nicht minder wichtig erscheint aber auch der Aspekt der zusätzlichen finanziellen Ausbeutung der Angehörigen, die mitunter viele Monate lang Rechnungen für eine vermeintliche Pflege bezahlten, obwohl ihre Verwandten schon längst ermordet worden waren. Noch im August 1941 musste die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zentral die Pflegekosten für diese fiktiven »Patienten« übernehmen.
Mit dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 gerieten binnen kurzer Zeit nicht nur Hunderttausende Juden unter deutsche Herrschaft, sondern auch Patienten und Anstaltsinsassen in den okkupierten Gebieten der Sowjetunion. Organisatorisch unabhängig von der »Euthanasie«-Organisation, aber einmal mehr mit ähnlichen Zielen und Opfern operierten die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in den besetzten Gebieten und erschossen nicht nur Juden, sondern machten auch psychiatrische Einrichtungen und Pflegeheime zu einem ihrer Ziele. Beispielsweise wurde im November 1941 das Psychiatrische Krankenhaus Kulparków in Lemberg von einer SS-Einheit buchstäblich leergemordet, erschossen wurden dabei 1000 bis 1200 Patienten, darunter 600 Juden.
Allerdings ist die Überlieferungs und Forschungslage für die Krankenmorde in der Sowjetunion noch unzureichend; die stark divergierenden Opferzahlen der NS-"Euthanasie" zwischen 200 000 und 300 000 sind auf die fehlenden Angaben ermordeter Patienten in Osteuropa zurückzuführen.

Vor dem Hintergrund steigender Häftlingszahlen in den Konzentrationslagern wandte sich Reichsführer SS Heinrich Himmler Anfang 1941 an Philipp Bouhler, um die Tötungsexpertise der »Euthanasie« Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 für die Ermordung von »Ballastexistenzen« in den Konzentrationslagern zu nutzen. Im Frühjahr 1941 begannen »Euthanasie« Ärzte die Konzentrationslager zu besuchen und dort kranke, »arbeitsunfähige« oder rassisch unerwünschte Häftlinge zu selektieren. Dabei wurde das zuvor im Rahmen der »Euthanasie« Morde entwickelte Prozedere mit Meldebögen auch in den Konzentrationslagern minutiös eingehalten. Das Projekt wurde unter seinem Aktenzeichen als »Sonderbehandlung 14f13« bekannt; bis zu seiner Einstellung im Laufe des Jahres 1942 wurden im Rahmen von »14f13« auf Empfehlung der beteiligten Ärzte schätzungsweise 20 000 KZ-Häftlinge in den drei Tötungsanstalten der »Aktion T4« Bernburg, Sonnenstein und Hartheim ermordet, davon allein etwa 5000 in Bernburg und über 12 000 in Hartheim. Später wurden kranke oder arbeitsunfähige KZ-Häftlinge nicht mehr in die Tötungsanstalten der »Aktion T4« gebracht, sondern in Lager mit eigenen Gaskammern (Auschwitz, Sachsenhausen, Mauthausen), wenn sie nicht im jeweiligen »Lagerrevier« durch Giftinjektion direkt getötet wurden.


Allerdings lässt die Aktion »14f13« in der Geschichts-forschung auch Fragen offen, vor allem warum die SS in den Konzentrationslagern für die Ermordung »arbeitsunfähiger« Häftlinge den umständlichen Weg über die »Aktion T4« wählte, wohingegen es dieselbe SS war, die seit Winter 1939/40 im besetzten Polen bereits Tausende Patienten in Eigenregie ermordet hatte und nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 dort durch die Einsatzgruppen den tausendfachen Mord an sowjetischen Anstaltsinsassen übernahm. Im Frühjahr 1941 verfügte die SS jedoch noch über keine Mittel zur Massentötung von Häftlingen und war daher auf das Mordpotenzial der »Euthanasie« Anstalten angewiesen. Die Kanzlei des Führers bzw. die »T4«-Organisation wollte sich offenbar die Federführung bei den Anstaltsmorden nicht nehmen lassen und bestand auf den Einsatz ihres Personals bis hin zu der Beteiligung der Gutachterärzte.

Krankenmorde in den Konzentrationslagern: Die »Sonderbehandlung 14f13«

Im Sommer 1941 kam der Propagandafilm »Ich klage an« unter der Regie von Wolfgang Liebeneiner in die deutschen Kinos. Darin leistet ein Arzt seiner unheilbar erkrankten Ehefrau Sterbehilfe, muss sich dafür vor Gericht verantworten und klagt seinerseits im Gerichtssaal die Gesellschaft an, die seine ethische Überzeugung und medizinische Entscheidung unter Strafe stellt. An der Erstellung des Drehbuches waren auch Mitarbeiter der »Aktion T4« beteiligt, was den engen propagandistischen Zusammenhang des Films mit den Krankenmorden belegt. Auch wenn der Film im engeren Sinne die aktive Sterbehilfe bzw. Tötung auf Verlangen thematisiert, wird in einer Nebenhandlung, in der die Eltern eines schwerbehinderten Kindes einen Arzt um die »Erlösung« ihres Kindes bitten, explizit auch die Tötung von Menschen mit Behinderungen thematisiert. Den Stimmungsberichten des Sicherheitsdienstes der SS nach zu urteilen, stieß der Film auf große Anteilnahme in der deutschen Bevölkerung. Offenbar sollte der Film auch zur propagandistischen Vorbereitung eines Gesetzes zur Sterbehilfe dienen, das jedoch wegen der öffentlichen Proteste gegen die »Euthanasie« Morde im Sommer 1941 nicht realisiert wurde.
Das im Film zum Ausdruck kommende Bild des Arztes als eine Art »Erlöser« hatte mit der Realität des Krankenmordes nichts zu tun. Kenntnisse von der systematischen Ermordung von Anstaltsinsassen verbreiteten sich recht schnell, d. h. bereits im Frühsommer 1940. Vor allem die Angehörigen begannen Verdacht zu schöpfen, weil sie ihre Verwandten nach deren Verlegung über zum Teil mehrere Zwischenstationen in eine der Tötungsanstalten nicht mehr besuchen konnten und dann ganz unerwartet über ihren Tod informiert wurden. Auch häuften sich Ungereimtheiten bei den jeweils angegebenen Todesursachen, sodass sich bald Gerüchte über die Tötung von Behinderten in der Bevölkerung verbreiteten.

Wissen und Proteste in der Bevölkerung

So mutig die Haltung des Münsteraner Bischofs zweifelsfrei war, so waren dennoch vom Zeitpunkt der ersten Informationen über den Patientenmord im Frühjahr 1940 bis zu von Galens Predigt Anfang August 1941 weit über 60 000 Menschen getötet worden. Zwar blieb von Galen wegen seiner Prominenz unangetastet, mehrere seiner Mitarbeiter aber wurden inhaftiert. Ähnlich erging es auch dem Domprobst von Berlin, Bernhard Lichtenberg, der auf seinen öffentlichen Protest hin von der Gestapo verhaftet wurde und auf dem Weg in das Konzentrationslager Dachau starb.
Auch aufseiten der evangelischen Kirche kam es zu Protesten gegen die Krankenmorde. So schrieb beispielsweise Landesbischof Theophil Wurm in Württemberg, in dessen Bistum sich die Tötungsanstalt Grafeneck befand, im Laufe des Jahres 1940 mehrmals an den Reichsinnen und den Reichsjustizminister und protestierte gegen die Ermordung von Geisteskranken. Auch wenn Wurm keine Antwort erhielt, lässt sich zumindest vermuten, dass die Einstellung der Vergasungen in Grafeneck im Dezember 1940 zumindest in Teilen auf Wurms Proteste zurückgeht.

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Seite: Aktion T4, Foto Clemens August Graf von Galen
Der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen Quelle: Gustav Albers, Bildersammlung des Bistumsarchivs Münster

Vermutlich sind die »Euthanasieverbrechen« der Nationalsozialisten das Massenverbrechen, das am meisten Protest und sichtbaren Unmut in der deutschen Bevölkerung ausgelöst hat. Vergleichbare Reaktionen lassen sich in Bezug auf die deportierten Juden oder die zahlreichen Zwangsmaßnahmen bei politischer Unbotmäßigkeit im NS-Staat nicht erkennen. Allerdings vermochte auch offener Protest wie im Falle von Galens oder Lichtenbergs den Ablauf der Euthanasiemorde allenfalls zu verändern, nicht aber aufzuhalten. Berücksichtigt werden muss auch, dass sich die Kenntnisse in der Bevölkerung über den Umgang des Regimes mit Behinderten und nicht zur nationalsozialistischen Rassen und Körperideologie passenden Menschen auf die Lage im Deutschen Reich bezogen – die Massenmorde an Anstaltsinsassen und Menschen mit Behinderungen im besetzten Ostmittel und Osteuropa blieben unbekannt.
Die Forschung ist sich weitgehend einig darüber, dass es die Unruhe in der Bevölkerung sowie die öffentlichen Proteste von Kirchenvertretern waren, die Hitler veranlassten, am 24. August 1941 die Fortführung der Vergasungen in den Tötungsanstalten zu beenden. Die Morde in diesen und weiteren Anstalten wurden in anderer Weise dennoch fortgeführt. Allerdings fällt die Entwicklung zeitlich auch mit der Entscheidung zusammen, die europäischen Juden in Lagern in Ostmittel- und Osteuropa zu ermorden. Nur kurze Zeit später befanden sich zahlreiche Mitarbeiter der »T4«-Zentrale und der Tötungsanstalten im besetzten Polen und übernahmen dort Posten im Rahmen der sog. Aktion Reinhard, d. h. der »Endlösung der Judenfrage« in den Vernichtungslagern Majdanek, Treblinka, Sobibór und Bełżec, sowie Auschwitz-Birkenau.

Gleichwohl bedeuteten Gerüchte noch keinen Protest. Diesen formulierten bereits seit 1940 in Denkschriften und Briefen an verschiedene Reichsminister, öffentlich dann seit 1941 prominente katholische Kirchenvertreter, von denen der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen mit seiner am 3. August 1941 gehaltenen Predigt am bekanntesten ist:

»Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, daß man den ›unproduktiven‹ Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! Wenn man die unproduktiven Menschen töten darf, denn wehe den Invaliden, die im Produktionsprozeß ihre Kraft, ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüßt haben! Wenn man die unproduktiven Mitmenschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven Soldaten, die als Schwerkriegsverletzte, als Krüppel, als Invaliden in die Heimat zurückkehren. Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher. Irgendeine Kommission kann ihn auf die Liste der ›Unproduktiven‹ setzen, die nach ihrem Urteil ›lebensunwert‹ geworden sind. Und keine Polizei wird ihn schützen und kein Gericht seine Ermordung ahnden und den Mörder der verdienten Strafe übergeben.«

Über die Beendigung der Massenvergasungen an Anstaltsinsassen durch Hitler gibt es bis heute Missverständnisse. So schreibt beispielsweise ein namhaftes digitales Universallexikon im Jahr 2006 unter dem Stichwort »Euthanasie«:
»Insgesamt rund 100 000 Menschen, vor allem Geisteskranke, Epileptiker, senil Erkrankte, fielen der Mordaktion zum Opfer. Die offenen Proteste deutscher Geistlicher beider Konfessionen (vor allem Bischof Graf von Galen, Münster, Bodelschwingh, Bethel) führten im Herbst 1941 zur Einstellung der Ermordung von erwachsenen Heil- und Pflegeinsassen.«
In solchen und vergleichbaren Passagen wird von einem Stopp der »Euthanasie«-Aktion gesprochen, von dem jedoch nicht die Rede sein kann. Der wohl einflussreichste Forscher zur Geschichte der Krankenmorde, Ernst Klee, wies schon in den 1970er-Jahren darauf hin, dass die Propaganda »so hervorragende Arbeit« geleistet habe, dass »bis heute vom weiteren Fortgang der Euthanasie praktisch nichts bekannt ist«.

Die »zweite Phase« der Krankenmorde seit Sommer 1941

Der Zeitabschnitt, der dem Ende der Vergasungen von Anstaltsinsassen folgte, wird mitunter auch als »wilde Euthanasie« bezeichnet. Er war aber mitnichten wild oder unkoordiniert, sondern stellt die Forschung schlicht vor einige Probleme, in dem Maße nämlich, in dem – grob gesprochen – die Intensität des Mordens sich nicht reduzierte, die Initiative hierzu aber nicht mehr von der Berliner Zentrale in der Tiergartenstraße 4 ausging, sondern zu wesentlichen Teilen von den lokalen Behörden und Parteistrukturen. Allerdings war die Zentrale an den Morden weiter beteiligt, namentlich durch die Lieferung der nun zum Einsatz kommenden Giftinjektionen, sodass der Begriff »wilde Euthanasie« vermutlich weniger die Realität, als vielmehr einen unzureichenden Forschungsstand bezeichnet.

Die zweite Phase der »Euthanasie« Morde lässt sich beispielhaft an der Tötungsanstalt in Meseritz-Obrawalde im östlichen Brandenburg (heute gehört das Gebiet zur Wojewodschaft Lebus, Polen) illustrieren: Gegründet 1904 als »Provinzial-Irrenanstalt Obrawalde bei Meseritz« war sie nach damaligen Maßstäben auch in der Zwischenkriegszeit noch eine moderne, sehr vielseitige Einrichtung für etwa 5000 Patienten und verfügte als Heil- und Pflegeanstalt auch über eine Reihe nicht psychiatrischer Abteilungen wie etwa eine Geburts und Kinderstation.

Nach wechselnder administrativer Zugehörigkeit wurde Obrawalde in den 1930er-Jahren schließlich dem Provinzialverband Pommern zugeschlagen. Allerdings geriet es noch vor Kriegsbeginn 1939 in den Fokus der nationalsozialistischen Eugeniker, indem es nämlich als eine Art »Abschub-Anstalt« für Patienten vor allem aus Berlin fungieren sollte und entsprechend in eine Anstalt ausschließlich für (nur mehr etwa 900) psychisch Kranke – das heißt, was man im Nationalsozialismus darunter verstand – umgewandelt wurde.
Bis 1941 wurden Patienten in Obrawalde nicht direkt ermordet, sondern in andere Anstalten der »T4-Aktion« »verlegt«. Ab etwa Mitte 1942 kam es unter Klinikdirektor Walter Grabowski zur Umwandlung der Anstalt in eine Tötungsstätte, in der Patienten mit Überdosierungen von Medikamenten (Skopolamin und Morphium) systematisch umgebracht wurden. Dabei entwickelte sich Meseritz kontinuierlich zu einer der zentralen Mordstätten für kranke oder einfach unliebsame oder – wie es damals hieß – »unnütze« Menschen vor allem aus der Reichshauptstadt Berlin: Kamen 1942 noch etwas mehr als ein Viertel aller nachweisbaren Opfer in Meseritz aus Berlin, so waren es 1942 schon ein Drittel und 1944 etwa 40 Prozent.
Die »Euthanasie« Morde waren in Obrawalde eng mit Zwangsarbeit verbunden, wobei die arbeitsunfähigen Patienten sofort getötet wurden – oft genug unmittelbar nach ihrer Ankunft in Obrawalde –, um Platz für neue Transporte zu schaffen. Die Verschiebung von rassisch-eugenischen Kriterien für den Patientenmord hin zu solchen von deren Arbeitsfähigkeit bringt die Willkür der »Euthanasie«-Verbrechen besonders augenfällig zum Ausdruck.
Die Zahl der in Obrawalde getöteten Menschen lässt sich nach wie vor nicht sicher beziffern, als Mindestzahl kann die aus den Sterbebüchern der Jahre 1942 bis 1945 abzuleitende Zahl von 6991 Patienten gelten – jedoch dürfte die tatsächliche Zahl der Opfer darüber liegen, vielleicht sogar beträchtlich darüber.

Der dezentral organisierte Krankenmord behielt seine Dynamik selbst dann noch bei, als die meisten Juden Europas bereits getötet worden waren. So war in Meseritz-Obrawalde noch 1945 der Mord an weiteren Tausenden Patienten organisatorisch bereits vorbereitet worden, einschließlich eines eigenen Krematoriums, als die Rote Armee Ende Januar 1945 die Gegend einnahm und etwa 1000 Patienten befreite.

Bild
Historische Orte: Meseritz-Obrawalde, Postkarte.jpg
Die Postkarte zeigt das Eingangstor zur Anstalt, ca. 1910er Jahre.

Wenn oben gesagt wurde, dass die »Euthanasie«-Morde vermutlich der nationalsozialistische Verbrechenskomplex war, der den meisten Protest und Unmut hervorrief, so muss jedoch auch erwähnt werden, dass bei keiner anderen Opfergruppe nach 1945 jemals so offen gesagt worden ist, dass die Tötungen zumindest teilweise rechtens waren. Denn die bundesdeutsche Rechtsprechung war bis tief in die 1970er-Jahre bis hinauf zum Bundesgerichtshof davon geprägt, die Morde teilweise für moralisch gerechtfertigt zu halten bzw. die daran direkt oder indirekt beteiligten Ärzte und das Pflegepersonal von jeder juristischen Schuld freizusprechen. Den beteiligten Medizinern wurde zugebilligt, sie könnten in einer Situation putativen Notstands bzw. in einem Verbotsirrtum gehandelt haben.
Während beispielsweise ein sowjetisches Militärgericht noch 1945 mehrere Todesurteile gegen Angehörige des medizinischen und Pflegepersonals in Meseritz-Obrawalde verhängte und auch in Berlin ein Jahr später ein Prozess mit mehreren Todesurteilen endete, sprach das Landgericht München in den 1960er-Jahren alle 14 angeklagten Krankenschwestern bzw. pflegerinnen von der Anklage der Beihilfe zum Mord frei. Auch insgesamt gab es vor bundesdeutschen Gerichten nach 1949 keine einzige Verurteilung von »Euthanasie« Tätern wegen Mordes.

Der Umgang mit dem nationalsozialistischen Krankenmord nach 1945

Es wäre schon sehr viel gewonnen, wenn es demgegenüber gelänge, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür herzustellen, was in der Geschichtswissenschaft und der Medizin schon seit Langem völlig unstrittig ist: dass nämlich die Definitions und damit auch die Stigmatisierungskriterien der Nationalsozialisten gänzlich andere waren als heute. Der Zwangssterilisation während der 1930er-Jahre unterlagen in großer Zahl auch Alkoholiker, Menschen mit leichten Formen der Epilepsie oder anderer Krankheiten, die den Anstrich des Stigmas längst verloren haben. Die therapeutischen Möglichkeiten der modernen Medizin sind gänzlich andere, und das Tabu psychischer Erkrankungen ist ein Problem der Gesellschaft, nicht der Patienten. Ein offenerer Umgang mit Formen des Gedenkens, die sich trauen, die Opfer von damals konkret beim Namen zu nennen, würde – ungeachtet aller Sensibilität, die das Thema erfordert – vielleicht auch ein Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderungen heute sein können.

Ausgewählte Literatur

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Historische Orte

Gedenkstätten, Museen, Stolpersteine, Initiativen

Alle Biografien von Opfern der NS-"Euthanasie"-Verbrechen sind mit Orten verwoben. Dort lebten sie, wurden gequält und ermordet , dort wird an sie erinnert. Diese Orte haben wir in die Sammlung aufgenommen und darüber hinaus auch solche, an denen Patienten getötet wurden, deren Lebensgeschichten (noch) nicht erforscht wurden.

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Opferbiografien

Von 1940 bis 1945 wurden in Deutschland und Teilen des besetzten Europas an die 300.000 als behindert und psychisch krank eingestufte Menschen ermordet. Ziel der Politik des Dritten Reiches war es, seine Opfer zu vernichten und alle Spuren zu beseitigen. Unser Anliegen ist es, die Lebensgeschichten wieder sichtbar zu machen.

In Zusammenarbeit mit Angehörigen und Gedenkinitiativen entstanden bereits zahlreiche Biografien von Opfern der nationalsozialistischen Patientenmorde. Diese Sammlung ist nicht abgeschlossen und wird ständig erweitert.