Lina Friederike Butterweck
Hausangestellte aus Frankfurt/Main
geb.
in
Wetterburg
gest.
in
Hadamar
Hausangestellte aus Frankfurt/Main
geb.
in
Wetterburg
gest.
in
Hadamar
Lina Butterweck wurde am 30. November 1913 als uneheliche Tochter der Wilhelmine Friederike Auguste Karoline Butterweck in Wetterburg bei Arolsen/Kreis Waldeck geboren; im Kirchenbuch und beim Standesamt ist kein Vater angegeben. Am 31. Dezember 1913 wurde Lina Butterweck getauft.
Ihre Kindheit verlebte sie in Wetterburg und ging dort auch zur Schule. Anschließend übte sie den Beruf einer Hausangestellten aus und war in dieser Funktion bei der Familie des Studienrats Dr. Karl Thüre in Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 107, beschäftigt. Seine Ehefrau stammte aus Arolsen. Dr. Thüre war zugleich Linas Vormund. Bis zur Einweisung in die Nervenheilanstalt im Mai 1935 war Lina Butterweck laut Erbgesundheitsakte nie krank, sondern entwickelte sich völlig normal. Als Hausmädchen war sie „gewissenhaft, fleißig, ordentlich und wechselte nur selten ihre Stellen“. Im Mai 1935 „glaubte sie sich verfolgt, wollte aus dem Fenster springen“ und wurde mit der Diagnose „katatone Schizophrenie“ in die Nervenheilanstalt Frankfurt-Niederrad eingewiesen. Der psychische Befund klingt sehr negativ, sie ist angeblich zu keiner Arbeit mehr zu bewegen und verstummt offensichtlich völlig. Mit dieser Diagnose und der Beschreibung des Zustands der „Kranken“ wird am 27. Dezember 1935, also nur ein halbes Jahr nach Auftreten der Symptome, bescheinigt, dass Lina die gesetzlichen Voraussetzungen zur Unfruchtbarmachung erfüllt. Da ist sie gerade 22 Jahre alt geworden. Als Pfleger zur Wahrung ihrer Rechte (!?) im Verfahren auf Unfruchtbarmachung wird Rechtsanwalt Koch aus Frankfurt ernannt. Der hat seine „Mandantin“ wahrscheinlich nie gesehen. Am 4. März 1936 ergeht der Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Frankfurt, doch der schlechte Gesundheitszustand von Lina verhindert von Dezember 1935 bis Mai 1941, dass sie tatsächlich sterilisiert wird. Der Eingriff wird immer wieder ausgesetzt, auch rechnen die zuständigen Ärzte damit, dass Lina „auf unbestimmte Zeit anstaltsbedürftig bleiben wird“. Mehrere Sachstandsanfragen des Erbgesundheitsgerichts Frankfurt am Main werden entsprechend beantwortet, die Zwangssterilisation unterbleibt.
Lina Butterweck durchlief folgende Anstalten:
Ab Mai 1935 Frankfurt Niederrad.
Ab 3. Januar 1936 Landesheilanstalt Herborn.
Ab 27. Juli 1938 Landesheilanstalt Marburg.
Ab 30. April 1941 Anstalt Weilmünster (als „Durchgangslager“).
Am 12. Juni 1941 wurde sie nach Hadamar verbracht und wahrscheinlich noch am selben Tag vergast!
Am 21. Juni (!) , als Lina schon seit acht Tagen tot ist, wird dem Erbgesundheitsgericht auf Anfrage – „[…] wird um Mitteilung über den Stand der Sache gebeten […]“ – vom Direktor der Landesheilanstalt Marburg mitgeteilt, dass „die B.“ auf Veranlassung des Reichsverteidigungskommissars in die Anstalt Weilmünster verlegt wurde. Weilmünster weiß angeblich am 27. Juni 1941 nicht, in welche Anstalt Lina Butterweck weiterverlegt wurde: „Näheres erfahren Sie bei der Gemeinnützigen-Kranken GmbH Berlin W9 Potsdamerplatz 1.“
Von der Gemeinnützigen Krankentransport GmbH (Gekrat), Abt. IIe Py. Z.-Nr. 84542, kommt am 9. Juli 1941 die Antwort, man habe die Anfrage an die Landes- und Pflegeanstalt Hadamar weitergeleitet und die Anstalt ersucht, sich mit dem Erbgesundheitsgericht in Verbindung zu setzen. Am 15. Juli 1941, also mehr als einen Monat nach Linas Ermordung, kommt ein Schreiben aus Hadamar: Die Patientin Lina Butterweck sei am 12. Juni 1941 dorthin verlegt worden und am 27. Juni 1941 (!) verstorben. Die Erbgesundheitsakte Lina Butterweck wurde am 31. Juli 1941 geschlossen.
Linas Mutter hatte man in einem „Trostbrief“ mitgeteilt, ihre Tochter sei an Lungenentzündung gestorben.
Lina Butterweck wurde 27 Jahre alt.
Autorin: Angelika Tauche-Eller
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